UVV-Prüfung für Schweißtechnik

Was Sie als Betreiber von Schweißanlagen wissen und dringend beachten sollten und warum die regelmäßige Überprüfung Ihrer Schweißmaschine ratsam ist. 

Dreck, Spähne und technische Defekte sind keine Seltenheit. Eine regelmäßige Überprüfung Ihrer technischen Anlagen kann helfen, größere sich anbahnende Schäden bereits frühzeitig zu erkennen und etwaige Folgekosten durch Produktionsausfall und Reparatur auf ein Minimum zu reduzieren. Doch nicht nur das: 

Schweißgeräte sind generell Arbeitsmittel im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung. Der Gesetzgeber und die Berufsgenossenschaften geben jedem Gewerbetreibenden – gleich welchem Gewerk – vor, sich um die elektrische Sicherheit in seinem Betrieb zu kümmern. Geschieht dies nicht, kann die Unterlassung als vorsätzliche und fahrlässige Handlung gewertet werden. Die Unfallverhütungsvorschrift (UVV) BGR500 / BGV A3 fordert die sicherheitstechnische Überprüfung Ihrer Schweißgeräte in regelmäßigen Abständen und nach Instandsetzungen.

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UVV-Prüfung bei IHNEN VOR Ort 


Ganz gleich, ob rechtliche Absicherung oder umsichtige Wartung Ihrer Anlagen: wir sichern Ihnen eine unbürokratische und sichere Inspektion. Neben den betrieblichen Vorteilen steht dabei für uns vor allem eines im Vordergrund: Der Schutz Ihrer Mitarbeiter. Dafür stehen wir mit einer gewissenhaften Prüfung nach neuesten Standards.


  • Sichtprüfung
  • Prüfung und/oder Reparatur vor Ort beim Kunden
  • Elektr. Prüfung gemäß DIN EN 60974-4:2011-10
     
  • Prüfung der Maschinen mit zugelassenen Prüfgeräten
  • Überprüfung von Drahtvorschubsystem, Wasserkühlung, Schweißbrennersystem und Kühleinrichtung der Stromquelle
  • Alle Prüfschritte werden protokolliert und als Nachweis gespeichert bzw. ausgedruckt
  • Reinigung der geöffneten Schweißanlagen
  • Prüfungen für jedes Fabrikat
  • Reinigung der Schweißmaschinen inklusive
  • ab 29 € pro Maschine

ERgebnisse im direkten vergleich

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Bußgelder und Haftung


Die Missachtung der geltenden Regelungen zur UVV-Prüfung wird von dem Gesetzgeber vergleichsweise streng behandelt. Neben Bußgeldern kann es vorkommen, dass Führungskräfte in persönliche Haftung genommen werden, die Versicherung den Schutz verweigert und dass insbesondere bei Personenschäden die gesamte Schweißanlage stillgelegt wird. So können unter Umständen Brandschutzversicherungen eine Haftung ausschließen, wenn Ihre Betriebsstätte, oder Teile davon, durch einen Brand zerstört werden, der von einem nicht geprüften Gerät verursacht wurde. Weiterhin ist der Eigentümer im Schadensfall dazu verpflichtet, dem Versicherer und der Berufsgenossenschaft den einwandfreien Zustand nach VDE nachzuweisen. Erfolgt dies nicht, kann die Haftung ausgeschlossen werden, wenn Personen durch ungeprüfte Geräte dauerhaft zu Schaden oder gar zu Tode kommen.

Schweißgeräte werden bei einer Wiederholungsprüfung häufig unzureichend bzw. falsch geprüft, denn die elektrische Wiederholungsprüfung von Schweißstromquellen ist nicht gemäß VDE 0701-0702 durchzuführen, sondern sie hat nach der Norm DIN EN 60974-4:2011-10 (Lichtbogenschweißeinrichtungen – Teil 4: Inspektion und Prüfung während des Betriebes) zu erfolgen.

Genug Gründe also, die sicherheitstechnische Prüfung in kompetente Hände zu legen. Wir bei Heidenbluth helfen Ihnen gerne dabei, Ihre Schweißtechnik zu überprüfen und stehen Ihnen als vertrauensvoller Partner mit Rat und Tat zur Seite.

Kontakt

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