UVV-Prüfung für Schweißtechnik
Was Sie als Betreiber von Schweißanlagen wissen und dringend beachten sollten und warum die regelmäßige Überprüfung Ihrer Schweißmaschine ratsam ist.
Dreck, Spähne und technische Defekte sind keine Seltenheit. Eine regelmäßige Überprüfung Ihrer technischen Anlagen kann helfen, größere sich anbahnende Schäden bereits frühzeitig zu erkennen und etwaige Folgekosten durch Produktionsausfall und Reparatur auf ein Minimum zu reduzieren. Doch nicht nur das:
Schweißgeräte sind generell Arbeitsmittel im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung. Der Gesetzgeber und die Berufsgenossenschaften geben jedem Gewerbetreibenden – gleich welchem Gewerk – vor, sich um die elektrische Sicherheit in seinem Betrieb zu kümmern. Geschieht dies nicht, kann die Unterlassung als vorsätzliche und fahrlässige Handlung gewertet werden. Die Unfallverhütungsvorschrift (UVV) BGR500 / BGV A3 fordert die sicherheitstechnische Überprüfung Ihrer Schweißgeräte in regelmäßigen Abständen und nach Instandsetzungen.